KIDOMA
Hausordnung

Hausordnung

Hausordnung

Bei ihrer Anmeldung zu den Aktivitäten von „KIDOMA“ unterzeichnen die Mitglieder die interne Ordnung von „KIDOMA“. Dieses Dokument ergänzt und präzisiert die Satzung. Diese Ordnung kann während einer Sitzung des Verwaltungsrats geändert werden.

 

Artikel 1: Verpflichtung der Workshop-Leiter

Der Workshop-Leiter: muss sich vor seinem Publikum identifizieren, um jede falsche Darstellung seiner Kompetenz oder Art seiner Dienstleistungen zu vermeiden.

Vertraulichkeit: Die während der Praxis geäußerten Worte sind vertraulich. Die Workshop-Leiter sind zur Wahrung des Geheimnisses der Teilnehmer verpflichtet. Im Rahmen der durchgeführten Workshops informieren sie die Teilnehmer darüber, dass auch sie selbst zur Wahrung der Vertraulichkeit gegenüber ihren Kollegen verpflichtet sind.

Ethik: Der Workshop-Leiter enthält sich jeglicher Wertung gegenüber seinen Kollegen und den Workshop-Teilnehmern.

Der Workshop-Leiter übt seine Tätigkeit im Einklang mit den grundlegenden Menschenrechten aus. Er verpflichtet sich, die Privatsphäre, Würde und Freiheit der Person zu respektieren und keine rassistische, ethnische, soziale, politische oder religiöse Diskriminierung zu praktizieren.

Der Workshop-Leiter muss den physischen, mentalen und emotionalen Zustand seines Publikums respektieren. Die von „KIDOMA“ angebotenen Aktivitäten haben keinen therapeutischen oder medizinischen Charakter. Der Verein bemüht sich um die Förderung der Autonomie der Person und unterhält daher keine Abhängigkeitsbeziehung zu den Teilnehmern. Der Workshop-Leiter trifft alle Vorkehrungen, um das Recht auf Privatsphäre zu respektieren.

Ausbildung: Jeder Workshop-Leiter hat Kompetenzen in seinem Tätigkeitsbereich erworben. Er darf keine Workshops leiten, für die er nicht qualifiziert ist.

Geselligkeit: In jeder Aktivität, die mehrere Personen zusammenbringt, ist die Gruppe ein treibendes Element. Die Beteiligung jedes Einzelnen ist wichtig. Der Verein legt Wert darauf, die Geselligkeit in der Praxis zu stärken.

 

Artikel 2: Verpflichtung der Workshop-Teilnehmer

Werte: Jeder Teilnehmer an den Workshops verpflichtet sich, die Werte zu respektieren, die der Verein vertritt: Verantwortung, Toleranz, Respekt für individuelle Freiheit und Menschenwürde, sowohl gegenüber den Teilnehmern als auch den Workshop-Leitern. Der Teilnehmer ist zur Zurückhaltung gegenüber anderen verpflichtet.

Medizinische Vorsicht: Der Verein bittet jeden Teilnehmer, sich mit seinem Arzt auszutauschen, um an einer körperlichen Praxis wie Tai Chi Chuan, Wandern oder anderen körperlichen Aktivitäten teilzunehmen.

Freiheit: Der Teilnehmer kann die Aktivität vorübergehend oder dauerhaft abbrechen. Die Kosten für die Aktivität werden jedoch nach den ersten 3 Wochen nicht erstattet, aber er kann auf Wunsch auf eine andere Aktivität von KIDOMA umsteigen.

Weltanschauung: Der Verein „KIDOMA“ ist weltlich und steht allen offen, unter Beachtung politischer, philosophischer und religiöser Ansichten. Während der Aktivitätszeiten wird keine missionarische Tätigkeit akzeptiert, weder religiöse noch sektenähnliche.

 

Artikel 3: Nutzung der verschiedenen Ausrüstungsgegenstände
Die Ausrüstung und das Material von „KIDOMA“ stehen den Mitgliedern des Vereins zur Verfügung, wenn diese im Namen des Vereins handeln. Es ist jedoch möglich, dass das Material an eine Person außerhalb von „KIDOMA“ ausgeliehen oder von ihr genutzt wird. Im Falle von Schäden verpflichtet sich die verantwortliche Person, den Verein für die durch das Material verursachten Schäden (Reparatur, Austausch) zu entschädigen. Einige Materialausleihen können einer Kaution unterliegen.

 

Artikel 4: Partnerschaftliche Zusammenarbeit
„KIDOMA“ kann Projekte mit anderen Vereinen durchführen, die im Einklang mit den Satzungen stehen, mit oder ohne mögliche Vereinbarung.

 

Artikel 5: Akzeptanz der internen Ordnung
Jeder Workshop-Leiter und jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die interne Ordnung des Vereins „KIDOMA“ zu kennen.

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